FOXFORGE Studio
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Terms · Schweiz

AGB

Klare Zusammenarbeit von der ersten Idee bis zur finalen Übergabe.

01 / Geltungsbereich

Grundlage unserer Zusammenarbeit.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen FOXFORGE Studio, Patrik Fux, Alte Kantonsstrasse 8, 6274 Eschenbach LU, Schweiz, und seinen Kundinnen und Kunden. FOXFORGE Studio erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Branding, Logo- und Visual-Design, Webdesign und Webentwicklung, digitale Inhalte sowie KI-unterstützte Kreativleistungen.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen in einer Offerte, Auftragsbestätigung oder einem Einzelvertrag gehen diesen AGB vor. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn FOXFORGE Studio ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.

02 / Offerten und Auftragserteilung

Der vereinbarte Umfang zählt.

Offerten beschreiben die vereinbarten Leistungen, Ergebnisse, Termine, Preise und soweit vorgesehen die Anzahl Korrekturrunden. Sofern nichts anderes angegeben ist, bleiben Offerten 30 Tage gültig und sind bis zur Annahme freibleibend.

Ein Auftrag kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte oder Auftragsbestätigung schriftlich oder per E-Mail annimmt, FOXFORGE Studio ausdrücklich mit der Ausführung beauftragt oder eine vereinbarte Anzahlung leistet. Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn sie dem Kunden vor oder bei der Auftragserteilung zugänglich gemacht wurden.

03 / Preise und Zahlungsbedingungen

Transparent von Beginn an.

  • Bei Projekten bis CHF 500 erfolgt die Zahlung grundsätzlich nach Fertigstellung. Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
  • Bei Projekten über CHF 500 werden grundsätzlich 50 % bei Auftragserteilung und 50 % nach Fertigstellung beziehungsweise vor Übergabe der finalen Dateien oder vor Live-Schaltung fällig.
  • Für grössere oder mehrstufige Projekte können individuelle Meilensteinzahlungen vereinbart werden.
  • Domains, Hosting, Lizenzen, Stockmaterial, Druck-, Produktions- und andere Fremdkosten werden separat ausgewiesen und können im Voraus verlangt werden.

Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Eine Mehrwertsteuer wird nur ausgewiesen und berechnet, wenn FOXFORGE Studio mehrwertsteuerpflichtig ist. Bei Zahlungsverzug kann FOXFORGE Studio nach Mahnung die weitere Leistung und die Übergabe oder Live-Schaltung bis zum Zahlungseingang aussetzen. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben vorbehalten.

04 / Änderungen und Zusatzaufwand

Refine – mit klaren Grenzen.

Im Preis enthalten sind nur die in der Offerte bezeichneten Leistungen und Korrekturrunden. Eine Korrekturrunde umfasst gebündelte, nachvollziehbare Rückmeldungen zum jeweils vorgelegten Stand. Grundlegende Richtungswechsel, neue Inhalte, zusätzliche Varianten, Funktionen oder Seiten sowie Änderungen nach Freigabe gelten als Zusatzaufwand.

Zusatzaufwand wird nach vorheriger Information gemäss vereinbartem Stundenansatz oder separater Offerte verrechnet. Ändert sich der Projektumfang wesentlich, dürfen Termine und Kosten entsprechend angepasst werden.

05 / Mitwirkung des Kunden

Gute Projekte entstehen gemeinsam.

Der Kunde stellt die benötigten Informationen, Zugänge, Inhalte, Freigaben und Entscheide rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität zur Verfügung. Er prüft Zwischenstände sorgfältig und gibt Rückmeldungen möglichst gesammelt innerhalb der vereinbarten Frist.

Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung können zu einer Verschiebung der Termine und zu Zusatzkosten führen. FOXFORGE Studio informiert den Kunden, sobald solche Auswirkungen erkennbar sind.

06 / Termine, Übergabe und Abnahme

Prüfen. Freigeben. Veröffentlichen.

Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden. Sie verlängern sich angemessen bei nachträglichen Änderungen, fehlender Mitwirkung, höherer Gewalt oder Verzögerungen von Drittanbietern, die FOXFORGE Studio nicht zu vertreten hat.

Nach Fertigstellung erhält der Kunde Gelegenheit, das Ergebnis zu prüfen. Beanstandungen sind innert 10 Kalendertagen konkret und nachvollziehbar mitzuteilen. Ein Werk gilt als abgenommen, wenn es schriftlich freigegeben, produktiv genutzt oder live geschaltet wird. Es gilt ebenfalls als abgenommen, wenn innerhalb der Prüffrist keine begründeten Beanstandungen eingehen und FOXFORGE Studio bei der Übergabe auf diese Folge hingewiesen hat. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung ohne unnötigen Aufschub zu melden.

07 / Nutzungsrechte und Referenznennung

Rechte folgen der vollständigen Zahlung.

Die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den final ausgewählten und vollständig bezahlten Arbeiten gehen erst nach vollständiger Begleichung aller das Projekt betreffenden Forderungen auf den Kunden über. Umfang, Exklusivität, Gebiet, Dauer und Bearbeitungsrechte richten sich nach der Offerte oder der individuellen Vereinbarung.

Ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung erhält der Kunde die Rechte, die für den in der Offerte beschriebenen Einsatz erforderlich sind. Gesetzlich nicht übertragbare Rechte verbleiben bei den jeweiligen Urheberinnen und Urhebern. Bis zur vollständigen Bezahlung dürfen Entwürfe nur zur Prüfung verwendet werden.

FOXFORGE Studio darf veröffentlichte Arbeiten nach Projektabschluss in Portfolio, Website und Eigenwerbung als Referenz zeigen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen oder schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

08 / Arbeitsdateien und Entwürfe

Final ist nicht gleich Rohmaterial.

Übergeben werden die in der Offerte vereinbarten finalen Dateiformate und Ergebnisse. Offene Arbeitsdateien, Prompts, Produktionsdateien, Quellmaterial, Zwischenstände, verworfene oder nicht gewählte Entwürfe sowie interne Methoden bleiben bei FOXFORGE Studio, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart und vergütet wurde.

FOXFORGE Studio ist nach der finalen Übergabe nicht verpflichtet, Arbeits- oder Projektdaten unbegrenzt aufzubewahren. Eine gewünschte Archivierung oder spätere Wiederherstellung kann separat vereinbart werden.

09 / Vom Kunden bereitgestellte Inhalte

Rechte müssen geklärt sein.

Der Kunde sichert zu, dass er die erforderlichen Rechte an allen von ihm bereitgestellten Logos, Bildern, Schriften, Texten, Daten und sonstigen Materialien besitzt und deren Verwendung im Projekt keine Rechte Dritter oder gesetzlichen Vorgaben verletzt.

Der Kunde hält FOXFORGE Studio von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vertragsgemässen Verwendung solcher bereitgestellten Inhalte entstehen, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. FOXFORGE Studio ist nicht verpflichtet, jedes bereitgestellte Material rechtlich zu prüfen, weist aber auf erkennbare Risiken hin.

10 / KI-unterstützte Leistungen

Werkzeug, Auswahl und kreative Verantwortung.

FOXFORGE Studio kann nach Absprache oder soweit projektüblich KI-gestützte Werkzeuge bei Ideenfindung, Text, Bild, Animation, Code oder Produktion einsetzen. Die kreative Auswahl, Bearbeitung und Qualitätskontrolle bleibt Teil der Leistung von FOXFORGE Studio.

Bei KI-generierten Elementen können Ähnlichkeiten mit bestehenden Inhalten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Ebenso kann nicht garantiert werden, dass einzelne unbearbeitete KI-Ausgaben exklusiv sind oder eigenständig urheber- oder markenrechtlichen Schutz erlangen. Besondere Anforderungen an Vertraulichkeit, Exklusivität, Kennzeichnung oder den Ausschluss bestimmter Werkzeuge müssen vor Projektbeginn schriftlich vereinbart werden. Rechtlich oder sachlich besonders sensible Inhalte sind vom Kunden vor ihrer Veröffentlichung abschliessend zu prüfen.

11 / Drittanbieter, Domains und Hosting

Technik mit eigenen Bedingungen.

Für Domains, Hosting, Schriften, Stockmaterial, Plugins, Plattformen und weitere Dienste Dritter gelten zusätzlich deren Bedingungen, Verfügbarkeiten und Lizenzmodelle. Laufende Gebühren und Fremdkosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

FOXFORGE Studio unterstützt bei Auswahl, Einrichtung und Betrieb im vereinbarten Umfang, haftet jedoch nicht für Änderungen, Ausfälle, Datenverluste, Preisanpassungen oder die Einstellung von Drittangeboten, die ausserhalb seines Einflussbereichs liegen. Zugänge und Domaininhaberschaft werden nach Möglichkeit auf den Kunden registriert oder nach vollständiger Zahlung übergeben.

12 / Projektunterbruch und Abbruch

Fair abrechnen, sauber übergeben.

Wird ein Projekt auf Wunsch oder aus Verantwortungsbereich des Kunden unterbrochen oder beendet, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, reservierten Kapazitäten und bereits ausgelösten Fremdkosten zu bezahlen. Geleistete Anzahlungen werden angerechnet. Bereits erbrachte Leistungen werden nur im Rahmen der bis dahin bezahlten und ausdrücklich vereinbarten Rechte zur Nutzung übergeben.

Bleibt eine notwendige Mitwirkung oder Zahlung trotz angemessener Nachfrist aus, darf FOXFORGE Studio das Projekt pausieren oder aus wichtigem Grund beenden. Beendet FOXFORGE Studio ein Projekt ohne vom Kunden gesetzten wichtigen Grund, werden nicht verbrauchte Vorauszahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach dem Gesetz.

13 / Haftung

Verantwortung im vereinbarten Rahmen.

FOXFORGE Studio haftet für direkte Schäden, die durch absichtliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Betriebsunterbruch ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

Der Kunde bleibt für die inhaltliche, rechtliche und branchenspezifische Prüfung sowie die Freigabe der finalen Verwendung verantwortlich. FOXFORGE Studio erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung und schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine Suchmaschinenposition und keine Reichweite, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

14 / Schlussbestimmungen

Schweizer Recht.

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Gerichtsstand ist Eschenbach LU, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere bei Konsumentenverträgen, bleiben vorbehalten.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Stand: August 2026.

Rechtlicher Hinweis

Diese AGB bilden eine allgemeine Vertragsgrundlage und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für besondere Projekte können zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen erforderlich sein.

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